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Gemischte Schlichtungskommission

Die Gemischte Schlichtungskommission des Südtiroler Sanitätsbetriebs ist eine Rekursinstanz für die BürgerInnen, deren Beschwerde von den Ämtern für Bürgeranliegen in nicht zufrieden stellender Art und Weise bearbeitet wurde.

Allgemeine Beschreibung

Die Gemischte Schlichtungskommission (GSK) fördert die Präsenz und Tätigkeit der Freiwilligenorganisationen und der Organisationen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Sanitätsbetriebes.

Ein/e Patient/in kann sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden, falls er/sie glaubt, dass die vorher eingebrachten Bemerkungen, Einwände und Beschwerden in nicht zufrieden stellender Art und Weise bearbeitet worden sind.


Zuständigkeiten

Die GSK untersucht erneut alle Fälle, für die ein Bürger / eine Bürgerin Rekurs eingereicht hat, weil er / sie berechtigterweise mit den erhaltenen Antworten der Büros für Bürgeranliegen zu den vorgebrachten Bemerkungen, Einwänden und Beschwerden nicht zufrieden ist.

Ziel der GSK ist die Lösung eventueller Streitfälle durch Schlichtungsverfahren. Nach Möglichkeit soll durch die Klärung des Sachverhaltes und die Feststellung der Gründe, die das Recht auf den Dienst und die Qualität desselben eingeschränkt haben, eine gemeinsame Entscheidung aller Parteien erfolgen.

Die Kommission überprüft den aktuellen Stand der Qualitäts-Charta, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb angewendet wird. Sie formuliert Vorschläge für die Generaldirektion zur Verbesserung der angebotenen Leistungen.

 

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Zugangsbedingungen

Jeder/e PatientIn, die mit den gegebenen Antworten oder der Behandlung durch die Büros für Bürgeranliegen in den Gesundheitsbezirken nicht zufrieden ist, kann sich an die gemischte Schilichtungskommission wenden.

Ein Verfahren setzt einen schriftlichen Rekurs voraus, der beim zuständigen Büro für Bürgeranliegen abgegeben werden kann.
Das Verfahren vor der Gemischten Schlichtungskommission ist kostenlos.

Die GSK entscheidet innerhalb von  60 Tagen ab Vorlage des Rekurses.

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Gesetzesbestimmungen

Errichtung der Gemischten Schlichtungskommission:

Beschluss der Landesregierung N. 3406/2007 

Beschluss des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes N. 289/2008

 

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Ernennung und Zusammensetzung

Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes ernennt die GSK. Sie setzt sich aus einer/m Vorsitzenden (die/der nicht mit dem Sanitätsbetrieb in Verbindung steht), drei Mitgliedern des Sanitätsbetriebes und drei Mitgliedern der Freiwilligenorganisationen und der Organisationen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zusammen.

Die Mitglieder der gemischten Schlichtungskommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes sind:

Dr. Anton von Walther, Präsident
Professor Dr. Lucio Lucchin, Gesundheitsbezirk Bozen
Dr.in Astrid Richter, Gesundheitsbezirk Meran
Herr Franz Gruber, Gesundheitsbezirk Brixen
Dr. Rudolf Benedikter, Verbraucherzentrale Südtirol
Dr. Herbert Mayr Dachverband der Sozialverbände Südtirols
Herr Stefano Mascheroni, Cittadinanzattiva Südtirol – Alto Adige.

Sekretär der gemischten Schlichtungskommission ist Dr. Lukas Raffl, Direktor der Betriebsabteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen.
 

Kontakt: Betriebsabteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen, Italienallee 13/M, Bozen. Tel. 0471 907 138 – E-Mail: lukas.raffl@sabes.it

 

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