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Angebote der Grundversorgung
Wenngleich schon seit Jahren von einem abgestuften Versorgungskonzept im Südtiroler Sanitätsbetrieb gesprochen wird, so wurde dies de facto noch nicht realisiert. Im Rahmen der Klinischen Reform wird nun dieses Prinzip angewendet und alle Leistungen in ein ganzheitliches System integriert. Die Grundversorgung bleibt weiterhin zentraler Bestandteil im Südtiroler Gesundheitswesen.
In den Krankenhäusern der Grundversorgung bestehen weiterhin folgende Abteilungen und Dienste:
- Innere Medizin,
- Allgemeinchirurgie,
- Gynäkologie und Geburtshilfe,
- Pädiatrie,
- Anästhesie und Notfallmedizin
Sie werden weiterhin als Primariate geführt.
Labor und Radiologie werden als einfache Dienste aufrecht bleiben.
Zusammenarbeit zwischen Abteilungen
Zwischen allen Primaren werden moderierte Arbeitsgruppen gebildet, die auf der Basis bestehender Richtlinien definieren, welche medizinischen Leistungen für die Bevölkerung im Grundversorgungskrankenhaus, im Schwerpunktkrankenhaus und welche im Zentralkrankenhaus angeboten werden sollen. Diese Arbeitsgruppen werden von der Sanitätsdirektion des Betriebes koordiniert. In der Umsetzung sollen neben Qualitätskriterien auch die Entfernung zum Schwerpunktkrankenhaus, die Anzahl der zu betreuenden Bevölkerung, das Aufkommen des Tourismus und die mögliche Einbeziehung von Nachbarregionen mit berücksichtigt werden.
Neue Organisationsform für die Abteilungen für Pädiatrie und Gynäkologie
Die Abteilungen für Pädiatrie und Gynäkologie bauen ihre Leistungen in Zukunft vor allem in ambulanter und tagesklinischer Form (Day Hospital/Day Surgery) aus. Die Abteilungen für Pädiatrie und Gynäkologie werden in Zukunft nicht mehr als eigenständige Bettenabteilungen geführt. Dabei werden Organisationsformen entwickelt, welche die gemeinsame Nutzung von Ressourcen (Pflegedienst, Räumlichkeiten, Instrumente) in sinnvoller Weise ermöglichen. Obwohl keine eigenständige Bettenabteilung für die Pädiatrie und die Gynäkologie mehr besteht, können Patienten in Belegbetten bereits bestehender Abteilungen stationär aufgenommen werden.
Unter welchen Voraussetzungen ist die stationäre Aufnahme möglich?
- Kinder und Frauen, die nach Day Surgery Eingriffen nicht am selben Tag nach Hause entlassen werden können, oder über die Erste Hilfe stationär aufgenommen werden müssen.
- Kinder und Frauen mit definierten Krankheitsbildern, deren Aufnahme im Grundversorgungskrankenhaus zwischen den Primaren verabredet wurde (moderierte Arbeitsgruppe unter der Leitung der Sanitätsdirektion).
Neue Organisationsform für die Abteilungen Geburtshilfe
Die geburtshilflichen Abteilungen in den Krankenhäusern der Grundversorgung bleiben dann bestehen, wenn zumindest 300 Geburten pro Jahr durchgeführt werden. Im Landesgesundheitsplan 2000-2002 wird bereits festgelegt, dass 300 Geburten pro Jahr durchgeführt werden müssen, um eine geburtshilfliche Station zu rechtfertigen. Dieser Grundsatz wird weiterhin aufrecht erhalten. Sollten die 300 Geburten pro Jahr unterschritten werden, so haben die Gemeinden des Einzugsgebietes die Möglichkeit, den Differenzbetrag zu übernehmen, der durch die fehlenden Geburten generiert wird. In diesen Fällen können geburtshilfliche Abteilungen weiter bestehen. Als Bezugszeitraum gelten jeweils drei Jahre, beginnend mit dem Jahr 2011. Als Berechungsgrundlage gilt der DRG-Wert einer Normalgeburt des jeweiligen Krankenhauses.
Zentrales interdisziplinäres Day Hospital–Day Surgery
In den Krankenhäusern der Grundversorgung soll ein zentrales interdisziplinäres Day Hospital–Day Surgery ausgewiesen werden, sofern die Anzahl der durchgeführten Leistungen dies rechtfertigt. Dies darf zu keiner Erhöhung der Betten insgesamt führen.
Ambulantes fachärztliches Angebot
Das bis jetzt verfügbare Angebot an ambulanten fachärztlichen Leistungen wird weiterhin im Grundversorgungskrankenhaus unter Berücksichtigung der Angemessenheit und des abgestuften Versorgungssystems angeboten werden.
Was kann in den Krankenhäusern der Grundversorgung grundsätzlich angeboten werden?
In Abstimmung mit der Sanitätsdirektion des Betriebes können in den Krankenhäusern der Grundversorgung unter anderem zusätzliche Aktivitäten und Fachbereiche angesiedelt werden, wie z.B.:
- Dienst für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
- Dienst für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen,
- Hüft-, Knie- und Schulterprothesen,
- Minimal invasive Operationen im Bereich Orthopädie/Traumatologie und Chirurgie,
- Eingriffe aus dem Bereich der Augenheilkunde,
- programmierte Verlagerung chirurgischer Eingriffe unterschiedlicher Disziplinen, z.B. Varizenchirurgie.
- programmierte Verlagerung internistischer Leistungen unterschiedlicher Disziplinen.
- usw.