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Die Grundsätze

Die grundsätzliche Ausrichtung des Arbeitsprogrammes zur Klinischen Reform hält sich an das von der Landeskommission für die Klinische Neuordnung verabschiedeten Grundsatzpapier, das am 26.07.2010 mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1302 genehmigt wurde. In besonderer Weise werden Schwerpunkte wie Zugangskriterien, Leistungsangebot, Kriterien zur Qualität und Innovation, sowie ökonomische und Organisationskriterien berücksichtigt.
1. Es wird betriebsweit ein abgestuftes Krankenhausbetreuungssystem eingeführt. Es bestehen:
- 3 Krankenhäuser der Grundversorgung
- 3 Schwerpunktkrankenhäuser und
- 1 Zentralkrankenhaus
Betriebsweit werden zwischen allen Primaren in moderierten Arbeitsgruppen die Leistungen festgelegt, die im Krankenhaus der Grundversorgung, in den Schwerpunktkrankenhäusern und im Zentralkrankenhaus angeboten werden sollen. Zusätzlich wird definiert, für welche Leistungen Patienten an in- und ausländische Zentren überwiesen werden. Diese Arbeitsgruppen werden von der Sanitätsdirektion des Betriebes koordiniert.
2. Zertifizierung nach Qualitätskriterien:
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wird die bestehenden Abteilungen und Dienste nach staatlichen und international gängigen, betriebweit einheitlichen Qualitätskriterien zertifizieren.
3. Zusammenarbeit im Departement:
Bestehende Departementstrukturen (funktionell, strukturell und bezirksübergreifend) werden hinsichtlich Funktion und effektivem Nutzen überprüft. Nachfolgend wird entschieden, ob diese Departements beibehalten und bestätigt, ergänzt oder abgeschafft werden. Zusätzlich wird überprüft, wo neue Departementstrukturen geschaffen werden sollen.
Zusätzlich zu den bestehenden Departments kann eine neue Organisationsform gewählt werden, wie sie in den neuen „Leitlinien für Departements“ (Beschluss der LR Nr. 3167 vom 30.12.2009) in Form „verbindlicher Zusammenarbeit“ dargestellt wird. Diese Art der Zusammenarbeit ist in ihrer Organisation, Verwaltung und Handhabung wesentlich einfacher und flexibler als frühere Departementregelungen. Dennoch erreicht sie für die Beteiligten verpflichtenden Charakter. Getroffene Vereinbarungen werden im Abteilungsbudget verankert und als Zielvorhaben mit definierter Gewichtung gekennzeichnet.
4. Organisation der Krankenhäuser nach Pflege- und Behandlungsintensität:
Es werden Patienten aus unterschiedlichen Fachbereichen (chirurgisch oder medizinisch), die gleicher oder ähnlicher Versorgungsprozesse bedürfen, in funktionelle Einheiten gleicher Betreuungs- und Versorgungsintensität zusammengefasst. Dabei werden Stationsgrenzen überwunden.
5. Programmierung der onkologischen Versorgung:
- Die onkologische Versorgung wird betriebsweit neu geregelt und betrifft sowohl die Krankenhäuser der Grundversorgung, die Schwerpunktkrankenhäuser und das Zentralkrankenhaus.
- Im Rahmen der Zertifizierung des Südtiroler Sanitätsbetriebs nach europäisch anerkannten Qualitätsstandards werden Schwerpunktbereiche für die Tumor-Chirurgie geschaffen, die alle Kriterien erfüllen, um diese Zertifizierung zu erreichen.
- Um dieses Ziel zu erreichen nutzen wir auch die Erfahrung kompetenter Partner.
6. Die bestehenden sieben öffentlichen Krankenhäuser bleiben erhalten. Die Krankenhäuser der Grundversorgung erfüllen weiterhin ihren Versorgungsauftrag als Akutkrankenhaus.
7. Angemessenheit:
Der Angemessenheit der Verschreibung von medizinischen Leistungen wird in der Umsetzung der klinischen Reform ein besonderes Augenmerk geschenkt. Gemeinsam mit den Ärzten für Allgemeinmedizin, den Krankenhausärzten und den konventionierten Partnern werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um ein Höchstmaß an Angemessenheit in der Verschreibung und Verabreichung medizinischer Leistungen zu gewährleisten.
8. Territorium: Die klinische Reform des Territoriums wird gemeinsam mit der Reform der Krankenhäuser entwickelt und umgesetzt. Die beiden Bereiche ergänzen sich gegenseitig, sodass sich die Umsetzung der klinischen Reform auf beide Bereiche gleichermaßen bezieht.
9. Einbeziehung aller Berufsgruppen:
In der Bewältigung der unterschiedlichsten Aufgabenstellungen, die sich in der Umsetzung der klinischen Reform ergeben, werden alle beteiligten Berufsbilder einbezogen.
10. Kommunikation:
Die interne Kommunikation wird im Südtiroler Sanitätsbetrieb verbessert. In der Umsetzung der klinischen Reform sollen auf Kommunikation und wertschätzende Zusammenarbeit besonderer Wert gelegt werden.