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Büro für Bürgeranliegen

Um die Bevölkerung besser über die Inanspruchnahme der Dienste zu informieren, sie zu unterstützen und ihnen Orientierungshilfen zu bieten, wurden in Gesundheitsbezirken aller Sanitätsbetriebe Italiens die Büros für Bürgeranliegen eingerichtet.

Aufgaben

  • . Erteilung von Auskünften an die Betreuten bezüglich der Dienste und Leistungen, über den Standort der Strukturen und den Zutrittsmodalitäten zu Leistungen
  • Annahme von Meldungen über Engpässe und Missstände sowie von Anregungen zur Verbesserung der Dienste
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung bzw. Beseitigung von kritischen Zuständen
  • Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden
  • Durchführung von gezielten Untersuchungen und Analysen für die Qualitätsverbesserung
  • Aktualisierung der Charta der Sanitätsdienste
  • Ausarbeitung von Informationsbroschüren für die Betreuten
    • schriftlich: per Brief, Fax, E-Mail oder durch Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes
    • mittels telefonischer Mitteilung
    • durch ein Gespräch mit den Angestellten des Amtes
  • Einbringer

    Jeder Bürger/jede Bürgerin sowie alle Freiwilligen– oder Schutzorganisationen können Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden im Büro für Bürgeranliegen einbringen.

    Form

    Für jede Mitteilung wird eine Niederschrift verfasst. Für sämtliche Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden wird ein Akt angelegt.

    Vorgangsweise

    Innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Bemerkung, des Einspruches oder der Beschwerde muss das Büro für Bürgeranliegen diesen Tatbestand, dem/r Verantwortlichen der betroffenen Einheit (Abteilung, Dienst) zur Kenntnis bringen und, falls der Einwand schriftlich verfasst wurde, von diesem/r eine schriftliche Stellungnahme anfordern. Die schriftliche Stellungnahme der Verantwortlichen des Dienstes muss innerhalb von 14 Tagen dem Büro für Bürgeranliegen zugestellt werden. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Beschwerde bzw. des Einspruches wird ein Antwortschreiben an den Einbringer/die Einbringerin verfasst. Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden, die von der Volksanwaltschaft eingereicht werden, unterliegen derselben Prozedur.

    Anonyme und/oder sehr einfache Bemerkungen sowie auch Einsprüche, Beschwerden und Eingaben, für die eine sofortige Lösung bzw. Beseitigung des Missstandes möglich ist, werden informationshalber an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet, ohne Aufforderung dazu Stellung zu beziehen.

    Trimestraler Bericht

    Auf Antrag wird der Bezirksdirektorin, dem Sanitätskoordinator und dem Verwaltungskoordinator Bericht über den Stand der Behandlung der behandelnden Fälle erstattet.