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Erste Hilfe - Notfallambulanz
Kontakte
Ärztliche Leitung des Krankenhauses Sterzing: Primar Dr. Franz Ploner
Ärztlicher Koordinator: OA Dr. Manfred Kuppelwieser
Koordinatorin des Pflegepersonals: DKS Margareth Rabensteiner
Tel.: 0472 774 350
Fax: 0472 774 358
E-Mail:
franz.ploner@sb-brixen.it;
mkuppelwieser@sb-brixen.it;
margareth.rabensteiner@sb-brixen.it
Über uns
Die Erste Hilfe ist an 365 Tage rund um die Uhr den Hilfe suchenden Patienten/Innen offen.
Sie fungiert als Notaufnahme und als Anlaufstelle für Patienten/Innen mit akut lebensgefährlichen Erkrankungen oder Verletzungen, die über die Rettungsdienste, die zuweisenden Ärzte und/oder selbstständig ins Krankenhaus kommen. Dazu stehen unsere Ärzte/Innen und Krankenpfleger/Innen zur Verfügung, die durch Fachärzte der verschiedenen Abteilungen und Dienste unterstützt werden. Die Erste Hilfe ist mit umfangreichen medizinischen und technischen Hilfsmitteln ausgestattet, um jederzeit die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Eingriffe durchführen zu können.
Die Erste Hilfe hat in erster Linie eine Filterfunktion und koordiniert den Behandlungsablauf:
- Patienten mit geringfügigen Erkrankungen werden primär nach entsprechender Diagnostik behandelt und mit einem ärztlichen Begleitschreiben in die häusliche Pflege entlassen bzw. dem Hausarzt zur weiteren Behandlung zugewiesen;
- Patienten, welche eine dringende Visite durch einen Facharzt benötigen, werden der entsprechenden Fachambulanz bzw. außerhalb der Regeldienstzeit dem diensthabenden Facharzt der entsprechenden Fachdisziplin zugeführt;
- Patienten, die stationär an einer Abteilung im Hause aufgenommen werden müssen, durchlaufen die diagnostischen Basisprozeduren und die dringend nötigen therapeutischen Behandlungsmaßnahmen, ehe sie auf der entsprechenden Fachabteilung aufgenommen oder in ein anderes spezialisiertes Krankenhaus verlegt werden.
Ambulatorien
Aufbau der Ersten Hilfe-Station:
- Ambulatorium für medizinische und orthopädisch/chirurgische Patienten/Innen
- Schockraum
- Gips- und Wundversorgungsraum
- Wartebereich
Schockraum
Im Schockraum werden akut lebensgefährdete und schwerstverletzte Patienten/Innen erstversorgt.
Insbesondere beim Polytrauma – Verletzungen mehrerer Körperregionen oder Organe, von denen mindestens eine oder die Kombination mehrerer lebensbedrohlich ist – steht im Schockraum ein Team von Ärzten/Innen und Krankenpflegern/Innen bereit, um die Vitalfunktionen der kritisch kranken Patienten/Innen aufrechtzuerhalten.
Nach der Erstdiagnose werden lebensrettende Behandlungsschritte durchgeführt bzw. Patienten/Innen in den Operationssaal, auf die Überwachungseinheit oder in ein anderes Behandlungszentrum (Intensivstation des Krankenhauses Brixen, Regionalkrankenhaus Bozen und/oder Universitätsklinik Innsbruck usw.) verlegt.
Behandlungsablauf
Der Zugang gehfähiger Patienten/Innen erfolgt über den Haupteingang des Krankenhauses. Nach dem Eintritt in die Erste Hilfe (gemeinsamer Schalter mit dem Sekretariat der chirurgischen Ambulanz) werden alle persönlichen Daten aufgenommen.
Nicht gehfähige oder mit dem Notarztwagen (NAW) in lebensbedrohlichem Zustand eingelieferte Patienten werden direkt in den Schockraum bzw. zur Notfallbeurteilung in die Erste Hilfe gebracht.
Notfallbeurteilung (Triage)
Alle Patienten/Innen werden durch in der Notfallversorgung ausgebildete Pflegepersonen triagiert, d.h. klinisch beurteilt und entsprechend dem Dringlichkeitscharakter dokumentiert und der Behandlung zugeführt. Die Reihenfolge der ärztlichen Untersuchungen hängt vom Schweregrad des klinischen Falles ab.
Triage
Die Einteilung der Patienten in eine Triage(=Schweregrad)klassifizierung wurde wegen der stetigen Zunahme an Patientenzahlen in der Ersten-Hilfe-Station notwendig.
Durch die Zuweisung an einen Dringlichkeitskodex wird sichergestellt, dass die wirklich akuten Fälle einer raschen Behandlung ohne Zeitverzug zugeteilt werden. Weniger dringliche Fälle werden nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens, sondern nach der Dringlichkeit der Behandlung zugeführt.
Die Triagekodices gliedern sich in folgende Dringlichkeiten:
- Kodex – Rot: Vitalfunktionen gefährdet
- Kodex – Gelb: Ausfall einer Vitalfunktion möglich
- Kodex – Grün: Keine Gefährdung der Vitalfunktion(en)
- Kodex – Weiß: Keine Dringlichkeit
Prozess der Triagierung:
- Die Erstuntersuchung erfolgt durch geschultes Krankenpflegepersonal mit kurzer Anamnese, Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur, Schmerzstärke, Kontrolle der Atmung und EKG)
- Zuteilung des Dringlichkeitskodex: Je nach Schweregrad der Erkrankung wird den Patienten/Innen ein Dringlichkeitskodex (rot – gelb – grün – weiß) zugewiesen.
- Zuweisung des Patienten an die entsprechenden Fachambulanzen (Chirurgie, Orthopädie, Medizin, Pädiatrie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Fachambulanzen der zentralen Poliklinik)
- Die Behandlung der Patienten/Innen erfolgt nach der Dringlichkeit und nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens
Ambulatorium – Erste Hilfe:
Die Erste Hilfe ist kein Ambulatorium im herkömmlichen Sinn, wo vorgemerkte Patienten behandelt werden: der Dienst funktioniert über 24 Stunden und sollte den nicht planbaren Notsituationen vorbehalten bleiben.
Die notwendigen bürokratischen Funktionen (Patientenregistrierung, Leistungserfassung) werden in der Regeldienstzeit im Anmeldebüro vorgenommen, in welchem auch die Patienten von anderen Ambulanzen bearbeitet werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten werden diese Tätigkeiten vom Pflegepersonal des Dienstes gewährleistet.
Weitere Informationen
Selbstkostenbehalt (Ticket)
Mit Beschluss der Landesregierung Nr.1862/02 wurde der Selbstkostenbehalt für Erste-Hilfe-Leistungen eingeführt.
- Gerechtfertigte Fälle: 15 Euro
Diese Selbstkostenbeteiligung wird unabhängig von evtl. bestehenden Ticketbefreiungen verrechnet.
- Nicht-gerechtfertigte Fälle: 50 Euro und zusätzlich für jede in Anspruch genommene Leistung entsprechend dem Landestarifverzeichnis bis zu einer Obergrenze von 100 Euro
- Kein Selbstbehalt auf Erste-Hilfe-Leistungen wird berechnet, wenn dem Zugang eine stationäre Aufnahme folgt
Die Entscheidung, ob die Erste-Hilfe-Leistung gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist, obliegt den behandelnden Ärzten/Innen.
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