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Territoriale Versorgung

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Unter territorialer Gesundheitsversorgung werden jene präventiven, medizinischen, pflegerischen, palliativen, psychologischen, rehabilitativen und sozialen Leistungen für die BürgerInnen im Südtiroler Sanitätsbetrieb verstanden, die zur medizinischen Gesundheitsversorgung im Territorium, also außerhalb der bestehenden Krankenhäuser, integriert mit dem Sozialwesen, erbracht werden.

Es entspricht dem europäischen Standard, dass ca. 50% der Gesundheitsleistungen, die insgesamt der Bevölkerung zugute kommen, in Fachambulanzen oder außerhalb des Akutkrankenhauses erbracht werden. Eine klinische Reform der Krankenhäuser wäre also nicht möglich, wenn nicht parallel dazu eine Reform der territorialen Versorgung und der Basismedizin durchgeführt würde.

Was ändert sich im Bereich der territorialen Gesundheitsversorgung?

Dieser Standard soll im Südtiroler Sanitätsbetrieb schrittweise erreicht werden:

  • Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in der Betreuungskontinuität chronisch kranker Patienten außerhalb des Krankenhauses. Eine Aufnahme im Krankenhaus ist nur zur Bewältigung von Akutproblemen sinnvoll.
  • Zur Betreuung chronisch kranker Patienten (z.B. Patienten mit Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, usw.), wird wie überall im Sanitätswesen, ein Großteil der Ressourcen des Sanitätsbetriebes eingesetzt. Diesem Umstand muss in besonderer Weise Rechnung getragen werden.
  • Die Ärzte für Allgemeinmedizin arbeiten verstärkt im Netzwerk und in größeren Gemeinschaftspraxen (in den Sprengelstrukturen). Dadurch soll es möglich sein auch chronisch kranke Patienten intensiver zu betreuen, die Hospitalisierungsrate zu senken und das Angebot der Öffnungszeiten zu erweitern (Vertragsverhandlungen).
  • Es werden derzeit in unterschiedlichen Arbeitsgruppen Vorschläge ausgearbeitet, damit Hand in Hand mit der Reorganisation der Krankenhausstrukturen, auch die Klinische Reform im Territorium in die Wege geleitet werden kann.