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Zusatzinformationen
Eine Initiative für die BürgerInnen
Die Publikation der Vormerkzeiten ist ein zentraler Teil des Vereinbarungsprotokolls, das der Südtiroler Sanitätsbetrieb und das Assessorat für Gesundheit mit der Verbraucherzentrale Südtirol unterzeichnet hat.
Dieses Protokoll sieht vor, dass monatlich die Vormerkzeiten für ausgewählte Leistungen an einem bestimmten Stichtag (Index-Tag) erhoben und anschließend veröffentlicht werden.
Die Erhebung betrifft eine Auswahl ambulanter und instrumental-diagnostischer Leistungen, es werden keine stationären Krankenhausleistungen oder die Erste Hilfe berücksichtigt. Die Vormerkzeiten werden nach Strukturen getrennt publiziert, die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Vergleichbarkeit und erfahren, in welchen Strukturen sie eventuell schneller behandelt werden können. Die Erhebung wird Schritt für Schritt auf weitere Leistungen erweitert.
Das oberste Ziel des Südtiroler Sanitätsbetriebes besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern sichere Zugänge für sanitäre Leistungen zu garantieren. Um dies zu erreichen, müssen die Anfragen nach klinischer Dringlichkeit gereiht werden.
Bitte Dringlichkeit beachten!
Die Vormerkung von fachärztlichen und instrumental-diagnostischen Leistungen erfolgt in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Prinzip der klinischen Dringlichkeit. Dadurch soll erreicht werden, dass der bzw. die richtige Patient/In die richtige Diagnose bzw. Leistung zum richtigen Zeitpunkt erhält.
Aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen wird zwischen vier Dringlichkeitsstufen unterschieden:
- Dringende Leistungen: So schnell wie möglich durchzuführende Leistung, und zwar im Laufe desselben Tages. Diese Leistungen werden nicht vorgemerkt. Der Zugang erfolgt normalerweise über die Erste Hilfe.
- Prior-Visiten: Es handelt sich hierbei um Leistungen, die innerhalb 8 Tagen erbracht werden müssen. Es ist hierfür eine spezielle Verschreibung des Hausarztes/ der Hausärztin bzw. des Basis-Kinderarztes/der Basis-Kinderärztin notwendig. Die Vormerkung kann durch diese Ärzte/Ärztinnen oder durch die PatientInnen selbst erfolgen.
- Nicht-dringende Leistungen (= aufschiebbare Leistungen): Diese Leistungen haben keinen Dringlichkeitscharakter, sollten aber laut gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Zeitspanne von 60 Tagen erbracht werden. In diese Kategorie fallen alle ambulanten Leistungen, die im Leistungsverzeichnis der Autonomen Provinz Bozen enthalten sind. Nicht-dringende Leistungen werden von den PatientInnen selbst vorgemerkt. Die Vormerkung erfolgt nur, wenn die PatientInnen über die entsprechende Bewilligung des Hausarztes/der Hausärztin bzw. des Basis-Kinderarztes/der Basis-Kinderärztin verfügen.
- Programmierte Leistungen: Diese Leistungen haben keinen Dringlichkeitscharakter, sie erfolgen an einem von Facharzt / Fachärztin festgelegten Termin.
Achtung: Die hier erhobenen Vormerkzeiten betreffen die nicht-dringenden Leistungen (Punkt 3)!
Rechtliche Bestimmungen
Die derzeit gültigen Höchstwartezeiten sind im Beschluss der Landesregierung vom 9. Juli 2007, Nr. 2360, "Landesplan für die Einschränkung der Wartezeiten für fachärztliche Leistungen" geregelt.
Für die hier veröffentlichten Leistungen belaufen sie sich alle auf max. 60 Tage. Die angegebene Höchstwartezeit muss in 90 % aller Fälle gewährleistet sein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes arbeiten an einer Reduzierung, vor allem in den Bereichen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen.
Die Höchstwartezeiten für die unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen sind:
- Dringende Leistungen: innerhalb 1 Tag
- Prior-Visiten: innerhalb 8 Tagen
- Nicht-dringende Leistungen (=aufschiebbare Leistungen): innerhalb 60 Tagen
- Programmierte Leistungen: innerhalb von 30-180 Tagen
Details: siehe Beschluss der Landesregierung vom 9. Juli 2007, Nr. 2360.
Unterstützen Sie uns!
Die Publikation der Vormerkzeiten ist ein weiterer Schritt in Richtung Kundenorientierung und Transparenz des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Aber auch Sie können wesentlich dazu beitragen, eine reibungslose medizinische Betreuung zu gewährleisten:
- Sie werden dringend gebeten, die Ihnen genannten Termine wahrzunehmen! Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu erscheinen, sagen Sie den Termin so bald wie möglich ab. Wenn Sie sich nicht abmelden, bleibt der für Sie eingeplante Zeitraum ungenutzt, Ressourcen und Material liegen brach, eine andere Person, die diese Leistung dringend braucht, muss länger warten.
- Bitte bedenken Sie, dass der erste Ansprechpartner in allen gesundheitlichen Belangen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin ist. Eine Reihe von Krankheitsbildern können direkt von ihm bzw. ihr behandelt werden. Sie sparen sich Zeit und Kosten. Außerdem weiß er bzw. sie, welche fachärztliche Einrichtung im Sanitätsbetrieb, aber auch darüber hinaus, Sie optimal betreuen kann. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verschreibung!
- Die Büros für Bürgeranliegen informieren, beraten und betreuen Sie gerne, damit Sie die Dienste gezielter und besser in Anspruch nehmen können. Sie erreichen uns über das "Gesundheitstelefon" 800 00 22 11.
Wussten Sie, dass...?
...die Hausärzte und Hausärztinnen der wichtigste Filter im öffentlichen Gesundheitswesen sind? In allen gesundheitlichen Belangen sollten Sie sich zuerst an sie oder ihn wenden. Eine Reihe von Krankheitsbildern können so direkt behandelt bzw. eingestuft werden. Sie sparen sich Zeit und Kosten.
...in gewissen Vormerkagenden eine Ausfallquote seitens PatientInnen bis zu 30% zu verzeichnen ist? Durch die Einhaltung von Terminen, pünktlichem Erscheinen oder rechtzeitigen Absagen tragen Sie selbst wesentlich zur optimalen Nutzung aller Ressourcen und zur Reduzierung der Zeiten bei.
...die Erfahrung zeigt, dass eine Aufstockung der Ressourcen nicht notgedrungen zu einer Reduktion der Vormerkzeiten führt, sondern sehr oft zu einer erhöhten Nachfrage und somit längeren Vormerkzeiten?
Wichtige Begriffe
Um Interpretations- und Verständnisfragen vorzubeugen, werden hier verschiedene Begriffe definiert
Vormerkliste (Agenda): Um die Vormerkungen planen zu können, werden „Vormerklisten" verwendet, mit deren Hilfe die verfügbaren Leistungen vergeben werden. Um die klinische Angemessenheit („Wie dringend ist die Visite?") zu garantieren, gibt es für die verschiedenen Dringlichkeiten verschiedene Vormerklisten (für Details siehe: Vormerkung gemäß klinischer Dringlichkeit).
Nominelle Liste: Bei gewissen Leistungen können die BürgerInnen den Arzt / die Ärztin frei wählen. In diesen Fällen spricht man von „nominellen Listen" (im Gegensatz zur Vormerkung ohne Arztwahl). Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ist nicht verpflichtet, die Arztwahl zu garantieren.
Vorläufiger Termin (pre-appuntamento): In bestimmten Fällen ist es nicht möglich, den BürgerInnen einen definitiven Termin für die Visite mitzuteilen. In diesen Fällen werden die PatientInnen zunächst für einen Zeitraum vorgemerkt, der genaue Termin der Leistungserbringung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Geschlossene Vormerkliste: In bestimmten Bereichen, insbesondere bei nominellen Vormerklisten, wird aus organisatorischen Gründen die Vormerkung nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt, z.B. wird die Vormerkliste ab einem bestimmten Tag im Monat „geöffnet". Sind alle verfügbaren Termine vergeben, wird die Vormerkliste „geschlossen". Diese Vormerkungsform ist als überholt anzusehen, da sie nicht kunden- oder patientengerecht ist.
Einheitliche Vormerkstelle (EVS): Um die Vormerkungen möglichst einfach zu organisieren, ist es vorteilhaft, eine einheitliche Vormerkstelle einzurichten, wie es sie in den Bezirken Meran und Bozen bereits gibt. Es ist Ziel des Südtiroler Sanitätsbetriebes, eine landesweite einheitliche Vormerkstelle zu schaffen.