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Vormerkzeiten
Vormerkzeiten für nicht dringende Leistungen zum Stichtag 26.04.2012. Bitte beachten Sie: Dringende Leistungen werden sofort garantiert. Die hier publizierten Vormerkzeiten stellen eine Momentaufnahme des jeweiligen Erhebungstages dar. Sie können sich deshalb nach Veröffentlichung nach oben oder unten verändern.
Eine Initiative für die BürgerInnen
Die Publikation der Vormerkzeiten ist ein zentraler Teil des Vereinbarungsprotokolls, das der Südtiroler Sanitätsbetrieb und das Assessorat für Gesundheit mit der Verbraucherzentrale Südtirol unterzeichnet hat.
Dieses Protokoll sieht vor, dass monatlich die Vormerkzeiten für ausgewählte Leistungen an einem bestimmten Stichtag (Index-Tag) erhoben und anschließend veröffentlicht werden.
Die Erhebung betrifft eine Auswahl ambulanter und instrumental-diagnostischer Leistungen, es werden keine stationären Krankenhausleistungen oder die Erste Hilfe berücksichtigt. Die Vormerkzeiten werden nach Strukturen getrennt publiziert, die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Vergleichbarkeit und erfahren, in welchen Strukturen sie eventuell schneller behandelt werden können. Die Erhebung wird Schritt für Schritt auf weitere Leistungen erweitert.
Mit-Verantwortung
Weitere Informationen rund um diese Erhebung, den Landesplan zur Eindämmung der Vormerkzeiten und die Kampagne finden Sie auf www.mit-verantwortung.it.