Hauptinhalt
Home » Service » Informationen für verschreibende Ärztinnen und Ärzte » Arzneimittelversorgung »
AIFA-Noten
AIFA-Noten
Die AIFA-Noten definieren jene Indikationen, für die ein bestimmtes Arzneimittel zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes (LGD) ist.
Die Italienische Arzneimittelagentur AIFA kann in folgenden Fällen eine AIFA-Note einführen:
- wenn ein Arzneimittel für mehrere Indikationen zugelassen ist, wobei nur einige für relevante Pathologien sind,
- wenn ein Arzneimittel nur in bestimmten Bevölkerungsgruppen relevant ein Risiko beeinflussen kann,
- wenn für ein Arzneimittel das Risiko einer unangemessenen Anwendung groß ist.
Eine vollständige Auflistung der AIFA-Noten finden sie hier.
Titel | Download | |
---|---|---|
Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss ein PDF-Betrachter installiert sein. |
||