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Zöliakie
Bis jetzt erhielten in Südtirol Menschen mit Zöliakie vom Südtiroler Sanitätsbetrieb Gutscheine in Papierform, mit welchen sie monatlich kostenlos glutenfreien Produkte beziehen konnten. Nun wurde ein Projekt zur Digitalisierung dieser Gutscheine in Papierform umgesetzt. Der Übergang auf das neue System ist für den 1. November 2020 vorgesehen, und zwar mittels Aktivierung der Gesundheitskarten der einzelnen Personen mit Zöliakie. Ab dem 01. Dezember 2020 werden dann die Personen mit Zöliakie mittels ihrer Gesundheitskarte und ihrem persönlichen „Zöliakie-Code“ über das ihnen monatlich zustehende Budget verfügen, um ab diesem Zeitpunkt ihre glutenfreien Produkte in allen Südtiroler Apotheken und in allen mit dem Sanitätsbetrieb diesbezüglich vertragsgebundenen Handelsbetrieben kaufen zu können.
Der Sanitätsbetrieb hat mit folgenden Handelsbetrieben eine Vereinbarung zur Abgabe von glutenfreien Lebensmitteln zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes abgeschlossen:
- GlutenFreeWorld (Bozen)
- ParaApotheke Miavitas (Eppan)
Das monatliche Budget: dieses wird den nationalen Bestimmungen angepasst und beträgt seit 1. Juli 2019 wie folgt:
Alter |
Monatliches Budget für Männer |
Monatliches Budget für Frauen |
Fraktionierung |
|
6 Monate – 5 Jahre |
56 € |
2 |
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6 – 9 Jahre |
70 € |
4 |
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10 – 13 Jahre |
100 € |
90 € |
4 |
|
14 – 17 Jahre |
124 € |
99 € |
4 |
|
18 – 59 Jahre |
110 € |
90 € |
4 |
|
≥ 60 Jahre |
89 € |
75 € |
4 |
Die gewährbaren Produkte: mit der ausgestellten Genehmigung können nur Produkte, die im nationalen Verzeichnis der glutenfreien Produkte angeführt sind, bezogen werden. Dieses ist unter diesem Link zu finden. Ab 01.11.2020 werden die Gutscheine in Papierform abgeschaffen. Jene betreffend die nachfolgenden Monate werden nicht mehr einlösbar sein.
Informationen hinsichtlich Gewährung von glutenfreien Produkten sind im Internet auf der Web-Seite der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol abrufbar.
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