Departement für Gesundheitsvorsorge

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Das EU-Hygiene-Paket

Die Lebensmittelsicherheit hängt von uns ab!

Das EU-Hygienepaket gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und erfasst somit alle Betriebe (ortsgebundene Einrichtungen z.B. Bäckereien, Gastwirtschaften, Metzgereien wie auch mobile Einrichtungen z.B. Verkaufsfahrzeuge, Marktstände). Die UnternehmerInnen müssen auf allen Stufen der Herstellung bis zur Abgabe dafür sorgen, dass die Lebensmittel den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entsprechen.

Hier finden Sie Informationen darüber, wie die EU-Bestimmungen einzelne Aspekte des Lebensmittelbereichs regeln, u.a. Frittieren, HACCP, Instandhaltung der Struktur, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, Rückverfolgbarkeit (Rücknahme, Rückruf), Schädlingsvorbeugung, Transport u.v.m. 

 

Das Departement

Das betriebsweite Departement für Gesundheitsvorsorge beschäftigt sich vor allem damit, Gesundheitsrisiken auf den Grund zu gehen und zu bekämpfen, es bewertet und interpretiert Daten aus dem Gesundheits- aber auch aus dem Umweltbereich. Durch die Zusammenarbeit mit betrieblichen Diensten und landesweiten Abteilungen werden Untersuchungen, Projekte und Forschungsarbeiten möglich, ebenso wie die Ausarbeitung von Leitlinien, Prozessprotokollen und Vorsorgeprogrammen.

Folgende Dienste bilden das beratende Komitee und arbeiten im Departement zusammen: