Die neuen Wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) treten am 30. Dezember 2024 in Kraft
Am 30. Dezember 2024 treten die neuen Wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) in Kraft. Diese betreffen alle fachärztlichen ambulanten Leistungen, die das staatliche Gesundheitssystem und jenes des Landes ihren Bürgern und Bürgerinnen garantiert, wobei das Ticket zu bezahlen ist, außer, es besteht eine Ticketbefreiung.
Aktualisierung des Leistungskatalogs
Diese Leistungen sind in einem speziellen Katalog (Tarif für ambulante fachärztliche Leistungen) aufgelistet, der ab dem 30. Dezember 2024 mit neuen Leistungen aktualisiert wird. Bestehende Leistungen können dabei geändert bzw. gestrichen werden, um den neuesten Fortschritten in der Forschung und der medizinischen Praxis Rechnung zu tragen. Auch die Tarife einiger ambulanter Leistungen, auf deren Basis der Ticketanteil des/der Patienten/in berechnet wird (sofern nicht befreit), wurden angepasst. Daher kann es ab dem 30. Dezember 2024 zu Änderungen beim zu zahlenden Ticket kommen, falls der/die Patient/in nicht befreit ist.
Gültigkeit der ärztlichen Verschreibung
Eine wichtige Neuerung betrifft die Gültigkeitsdauer neuer ärztlicher Verschreibungen für fachärztliche ambulante Leistungen: Alle ab dem 30. Dezember 2024 verschriebenen Leistungen müssen innerhalb von 180 Tagen ab dem Verschreibungsdatum vorgemerkt werden. Nach Ablauf dieser 180 Tage verliert die Verschreibung ihre Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden. Leistungen, die vor dem 30. Dezember 2024 verschrieben wurden, sind bis zum 30. Dezember 2025 gültig. Die Gültigkeit von Verschreibungen für Medikamente bleibt unverändert (30 Tage).
FAQs: Neues Landestarifverzeichnis für Gesundheitsleistungen
Nein, es ist nicht erforderlich, eine neue Verschreibung bei Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin anzufordern. Die Verschreibung bleibt auch nach dem 30. Dezember 2024 gültig, jedoch nur bis zum 30. Dezember 2025. Nach diesem Datum müssen Sie sich erneut an den verschreibenden Arzt wenden, um eine neue Verschreibung zu erhalten.
- Datum: 09.12.2024
Nein, der vereinbarte Termin wird nicht geändert und die Leistung wird zu den gleichen Bedingungen erbracht, die zum Zeitpunkt der Vormerkung gültig waren, einschließlich des eventuell zu zahlenden Tickets, falls keine Ticketbefreiung besteht.
- Datum: 09.12.2024
Alle Verschreibungen, die ab dem 30. Dezember 2024 ausgestellt werden, müssen innerhalb von 180 Tagen nach dem Ausstellungsdatum vorgemerkt werden. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, müssen Sie sich erneut an den/die verschreibende/n Arzt/Ärztin wenden, um eine neue Verschreibung zu erhalten. Die Gültigkeit von Arzneimittelverschreibungen bleibt unverändert (30 Tage).
- Datum: 09.12.2024
Mit der Einführung der neuen WBS wurden die Tarife für fachärztliche Leistungen, auf deren Basis das Ticket berechnet wird, überarbeitet. Daher kann sich das Ticket für ab dem 30. Dezember 2024 verschriebene Leistungen ändern. Für Verschreibungen, die vor dem 30. Dezember 2024 ausgestellt wurden, bleibt der Ticketbetrag unverändert.
- Datum: 09.12.2024
Wir arbeiten daran, alle Terminkalender auf die neuen Leistungen in den neuen WBSs umzustellen. In den ersten Wochen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Umstellung auf den neuen Leistungskatalog kommen. Sollten Sie auf Sanibook keinen Termin finden, bitten wir Sie, sich telefonisch unter der Nummer 100 100 (mit der jeweiligen Vorwahl) oder per Mail an die Adresse vormerkungen@sabes.it an die ELVS zu wenden.
- Datum: 09.12.2024