Anerkennung der Berufserfahrung

Bei Dienstaufnahme kann um die wirtschaftliche Anerkennung der bei anderen Arbeitgebern erworbenen Berufserfahrung (Dienstalterszulage – Klassen/Vorrückungen - Exklusivitätszulage) angesucht werden.

Das Ansuchen muss innerhalb von 30 Tagen ab Anstellung in den Sanitätsbetrieb auf dem beigelegten Formular gestellt werden. Die sanitären Leiter müssen zudem die Ersatzerklärung für die Berechnung der Exklusivitätszulage ausfüllen.

Die Entscheidung über die Anerkennung der Berufserfahrung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit einer Fachkommission nach bestandener Probezeit.

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Antrag um Anerkennung der Berufserfahrung für die Gehaltsentwicklung
Ersatzerklärung für die Berechnung der Exklusivitätszulage

Letzte Aktualisierung: 13/03/2025