Arzneimittelversorgung
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Informationen zu den Arzneimitteln und deren Verschreibung
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Italienischen Arzneimittelagentur (AIFA).
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Informationsblatt Firma Sanofi
Verteilung im Auftrag des Sanitätsbetriebes
Der Beschuss der Landesregierung 73/2015 ermächtigt den Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Arzneimittel des PHT im eigenen Namen und im Auftrag über die vertragsgebundenen Apotheken zu verteilen und zwar auf der Grundlage einer eigenen Vereinbarung. Auf der Grundlage der aktuell gültigen Vereinbarung werden die Medikamente mit den Äquivalenzgruppen, welche in der Tabelle angeführt sind, vom Sanitätsbetrieb angekauft und von den vertragsgebundenen Apotheken verteilt.
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AIFA-Noten
Die AIFA-Noten definieren jene Indikationen, für die ein bestimmtes Arzneimittel zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes (LGD) ist.
Die Italienische Arzneimittelagentur AIFA kann in folgenden Fällen eine AIFA-Note einführen:
- wenn ein Arzneimittel für mehrere Indikationen zugelassen ist, wobei nur einige für relevante Pathologien sind,
- wenn ein Arzneimittel nur in bestimmten Bevölkerungsgruppen relevant ein Risiko beeinflussen kann,
- wenn für ein Arzneimittel das Risiko einer unangemessenen Anwendung groß ist.
Siehe "Liste AIFA-Noten"
Häufig gestellte Fragen zur Arzneimittelversorgung
Die Leitlinien gehen von der Problematik aus und zeigen Fall für Fall mögliche Lösungen auf. Die AIFA Noten gehen vom Arzneimittel aus und definieren für welche Pathologien und in welchen Situationen dieses zu Lasten des LDG’s ist.
- Datum: 24.11.2024
Unabhängig von der Art des Therapieplanes müssen stets 3 Kopien (Ausdrucke) des Therapieplanes angefertigt werden: eine für die Krankenakte des Patienten, eine für den pharmazeutischen Dienst des zuständigen Sanitätsbetriebes / Gesundheitsbezirkes und eine dritte für den Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Kinderarzt freier Wahl. Eine vierte Kopie kann für den Patienten selbst angefertigt werden.
- Datum: 24.11.2024