Ambulante fachärztliche Betreuung

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Richtlinien zur ordnungsgemäßen Verschreibung von ambulanten fachärztlichen Leistungen. Ziel ist es, die einheitliche Anwendung der betriebsweiten Regeln zu erleichtern und ein angemessenes Verschreibungsverhalten zu unterstützen.

Das anzuwendende Instrument für die ordnungsgemäße Verschreibung ist der Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen (LKVL), welcher alle ambulanten fachärztlichen Leistungen sowie Leistungen der Instrumentaldiagnostik und des Labors auflistet, die zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes verschrieben werden können.

Die Kodexe und Beschreibungen der im Landeskatalog enthaltenen Leistungen müssen von allen Ärzten der Autonomen Provinz Bozen im Zuge der Verschreibung verpflichtend verwendet werden.  Verschreibungsbefugt sind die Ärzte der Allgemeinmedizin oder Kinderärzte freier Wahl sowie die Fachärzte des Krankenhauses, des Territoriums oder die vertragsgebundenen Ärzte.

Von grundlegender Bedeutung ist bei der Verschreibung die Unterscheidung zwischen Erstzugängen, für welche maximale Wartezeiten eingehalten werden müssen, und Folgezugängen, für welche hingegen keine Höchstwartezeiten vorgesehen sind.

Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen (LKVL)

Im Menüpunkt "Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen (LKVL)" der Website "Gesundheit" der Autonomen Provinz Bozen werden sowohl der LKVL als Excel-Tabelle als auch die entsprechenden Leitlinien zum Download zur Verfügung gestellt.

Link zur Seite "Gesundheit" der Autonomen Provinz Bozen

Landestarifverzeichnis

Im Menüpunkt "Landestarifverzeichnis" der Website der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen wird das Landestarifverzeichnis in Form einer Excel-Tabelle zum Download zur Verfügung gestellt.

Link zur Website "Gesundheit" der Autonomen Provinz Bozen

Transkodierungstabellen

Mit der Einführung der neuen WBS/LEA werden das Landestarifverzeichnis der ambulanten fachärztlichen Leistungen (LTV/NTP) und der diesbezügliche Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen (LkVL/CPP) geändert.

Im Anschluss stehen die Transkodierungstabellen zur Verfügung, um den Vergleich zwischen dem vorherigen und dem seit 30. Dezember 2024 gültigen Tarifverzeichnis zu erleichtern:

Letzte Aktualisierung: 05/12/2025