Leitfaden für die Verschreibung von Medikamenten mit Therapieplan oder Verschreibungsblatt
Der Therapieplan
Der Therapieplan muss von einem Facharzt/Fachärztin ausgefüllt werden, welcher die Facharztausbildung in jenem medizinischen Fachbereich erlangt hat, zu welchem die behandelnde Pathologie gehört. Der Facharzt/Fachärztin muss von der Autonomen Provinz Bozen ermächtigt sein.
Arten von Therapieplänen:
- Allgemeiner Therapieplan: Er wird in der Regel für all jene Medikamente verwendet, die vom Nationalen Gesundheitsdienst für alle zugelassenen Indikationen rückerstattet werden.
- AIFA-Therapieplan (AIFA-Muster): Dieser Therapieplan wird von der AIFA erstellt und ist auf einer besonderen Art und Weise strukturiert. Das Medikament wird vom Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) nur für die von der AIFA definierten spezifischen Indikationen rückerstattet.
- Web-basierter Therapieplan: Dieser Therapieplan wird ebenfalls von der AIFA erstellt und muss online auf dem AIFA-Portal ausgefüllt werden. Die Rückerstattung der Arzneimittel mit Web-basiertem Therapieplan ist nur für jene eingeschränkten und spezifischen Indikationen vorgesehen, welche die AIFA festgelegt hat und welche in demselben Web-basierten Therapieplan beschrieben sind.
Jede Art von Therapieplan muss in drei- oder vierfacher Kopie ausgestellt werden:
- Die erste Kopie des Therapieplans [Allgemeiner Therapieplan, AIFA-Therapieplan (AIFA-Muster) und Web-basierter Therapieplan] muss vom behandelnden Facharzt/Fachärztin an den Pharmazeutischen Dienst des zuständigen Gesundheitsbezirkes geschickt werden.
- Die zweite Kopie des Therapieplans [Allgemeiner Therapieplan, AIFA-Therapieplan (AIFA-Muster) und Web-basierter Therapieplan] muss an den Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder an den Kinderarzt freier Wahl geschickt werden.
- Die dritte Kopie des Therapieplans [Allgemeiner Therapieplan, AIFA-Therapieplan (AIFA-Muster) und Web-basierter Therapieplan] muss vom Facharzt/Fachärztin in der Krankenakte des Patienten aufbewahrt werden.
- Eine eventuelle vierte Kopie des Therapieplans [Allgemeiner Therapieplan, AIFA-Therapieplan (AIFA-Muster) und Web-basierter Therapieplan] ist für den Patienten selbst bestimmt.Der elektronische Therapieplan ersetzt das bisherige Papierformat.
Der Therapieplan hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten, sofern von der AIFA nicht eine andere Gültigkeitsdauer festgelegt worden ist.
Das Verschreibungsblatt (Scheda di Prescrizione)
Das Verschreibungsblatt darf nur von jenen Fachärzten/Fachärztinnen ausgefüllt werden, welche die Facharztausbildung in jenem medizinischen Fachbereich erlangt haben, zu welchem die behandelnde Pathologie gehört. Der Facharzt/Fachärztin muss von der Autonomen Provinz Bozen ermächtigt sein.
Einige Verschreibungsblätter, wie von der AIFA im Verschreibungsblatt eigens notiert ist, dürfen auch von den Ärzten für Allgemeinmedizin oder von den Kinderärzten freier Wahl ausgefüllt werden.
Das Verschreibungsblatt muss in zweifacher/dreifacher Kopie ausgestellt werden:
- Die erste Kopie des Verschreibungsblattes muss vom verschreibenden Facharzt/Fachärztin an den Pharmazeutischen Dienst des zuständigen Gesundheitsbezirkes geschickt werden.
- Die zweite Kopie des Verschreibungsblattes muss vom Facharzt/Fachärztin in der Krankenakte des Patienten aufbewahrt werden.
- Eine eventuelle dritte Kopie des Verschreibungsblattes ist für den Patienten selbst bestimmt.
Der elektronische Therapieplan ersetzt das bisherige Papierformat.
Das Verschreibungsblatt hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten.
Arzneimittel, welche mit Therapieplan oder Verschreibungsblatt verschrieben werden müssen
Auf dem Therapieplan verschreibbare Medikamente
Letzte Aktualisierung: 19/02/2026