Eine Abteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Informationen für Patienten und Besucher der medizinischen Ambulanz

Besuchszeiten

Informationen für Patienten und Besucher der medizinischen Ambulanz

Das Sekretariat sowie die Ambulanzen befinden sich im Erdgeschoss

Vormerkungen

Die Vormerkung der fachärztlichen Visiten und Untersuchungen erfolgt aufgrund einer Verschreibung bzw. Einweisung.

Erstvisiten­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­
Bitte verwenden Sie für die Vereinbarung von Erst-Visiten und von Terminen für Gastroskopie und Koloskopie ausschließlich den Kontakt der Landesweiten einheitlichen Vormerkstelle (ELVS):
Montag-Freitag: 8.00-16.00 Uhr
Tel.: +39 0472 100 100
E-Mail: vormerkung.st@sabes.it

Folgevisiten
Für die Vereinbarung von Folge-Visiten sowie von Terminen für z.B. EKG, Ergometrie, Ultraschalluntersuchungen oder 24h-Blutdruckmessungen nehmen Sie Kontakt mit unserem Sekretariat auf:
Montag bis Freitag, 8:00 – 12:00 (telefonisch erreichbar)
Tel. +39 0472 774 672
Fax  +39 0472 774 379
E-Mail: medizin.st@sabes.it

Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Alle weiteren Informationen zur Vormerkung finden Sie hier (https://www.sabes.it/de/vormerkung.asp)

Parkmöglichkeiten

In unmittelbarer Nähe des Krankenhauses befindet sich ein Parkplatz, der von Patienten gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Die Bezahlung dieser Gebühr erfolgt nach Verlassen des Krankenhauses beim Parkautomaten gegenüber der Portierloge.

Informationen zu Ihrer ambulanten Visite

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und melden Sie sich beim Sekretariat der medizinischen Ambulanz an.
Bringen Sie Folgendes zu Ihrem Ambulanztermin mit:

  • Gesundheitskarte
  • Zuweisung zur fachärztlichen Visite
  • Aktuelle Liste der Medikamente oder die Medikamente selbst, welche Sie zur Zeit einnehmen
  • Alle Untersuchungsbefunde, die in Ihrem Besitz sind (Arztbriefe, Ultraschall-/Röntgenbefunde, Laborbefunde u.a.)

Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Regelungen für den Pandemiefall