Allgemeinmedizin

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Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin werden auch Hausärzte und Hausärztinnen genannt.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin für Allgemeinmedizin ist Ihr erster Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. 

Die Dienstzeit des Arztes für Allgemeinmedizin reicht von 8:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen. An Vorfeiertagen unter der Woche reicht sie von 8:00 bis 10:00 Uhr.

Die Tätigkeit umfasst Ambulatoriumstätigkeit, Hausbesuche und telefonische Erreichbarkeit. 

In den übrigen Zeiten wird die medizinische Versorgung durch die sogenannte Betreuungskontinuität sichergestellt.
Diese Zeiten sind: von 20:00 bis 8:00 Uhr an Werktagen; von 10:00 Uhr an Vorfeiertagen bis 8:00 Uhr des folgenden Werktags; sowie von 8:00 Uhr am Samstag bis 8:00 Uhr am Montag.

Mehr Informationen zu den Leistungen Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin für Allgemeinmedizin finden Sie in der Dienstleistungscharta.

Die Vernetzte Gruppenmedizin ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin. Diese sorgt an allen Tagen der Woche und während des ganzen Tages für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Einzugsgebiet. Die Betreuung gilt für alle Personen, die bei Ärztinnen und Ärzten der vernetzten Gruppenmedizin eingeschrieben sind. Sie können sich von 8:00 bis 20:00 Uhr an mindestens eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer vernetzten Gruppenmedizin wenden. Dies gilt für nicht aufschiebbare ärztliche Leistungen.

Die Gesundheitssprengel arbeiten in enger Abstimmung mit den Sozialsprengeln und erbringen Dienstleistungen im Bereich der Vorbeugung, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Beratung. Alle Daten sind ohne Gewähr.

Wahl oder Widerruf der Ärzte für Allgemeinmedizin im Einzugsgebiet

Letzte Aktualisierung: 25/06/2026