Facharztausbildung

Facharztausbildung im Südtiroler Sanitätsbetrieb

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Die auszubildenden Ärztinnen und Ärzte können Ihre Facharztausbildung an Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes absolvieren. Aktuell ist dies nach italienischem Modell mittels eines Stipendiums oder im Sinne der grenzüberschreitende Facharztausbildung nach österreichischer Ausbildungsordnung möglich.  Somit kann Die Facharztausbildung in den Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebs mit Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen wie folgt erfolgen:

  1. Durch die Vergabe von Stipendien für die Facharztausbildung an vertragsgebundenen Universitäten in Italien und/oder im Ausland: Voraussetzung für den Zugang zu den reservierten Plätzen ist der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises mindestens der Niveaustufe B2 (ehemals Niveau B). Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Begünstigte, innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung, für 4 Jahre im Gesundheitsdienst der Autonomen Provinz Bozen Dienst zu leisten. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der/die Begünstigte, den Gesamtbetrag der während der Ausbildungszeit erhaltenen finanziellen Zuwendungen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, zurückzahlen.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

    Für Informationen zu Verträgen, Auszahlung der Stipendien, Bedingungen usw. wenden Sie sich an:

    Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
    Tel.: 0471 418140 | Tel.: 0471 418141 | E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it

  2. Grenzüberschreitende Facharztausbildung an Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes nach österreichischer Ausbildungsordnung (grenzüberschreitendes Modell): Voraussetzung für die Teilnahme an den Auswahlverfahren ist u.a. der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises B2. Diejenigen, die den Zweisprachigkeitsnachweises C1 vorweisen können, haben jedoch den Vorrang. Die vorgesehene Ausbildungszeit beträgt für nahezu alle Fachbereiche 72 Monate (9 Monate Basisausbildung, 36 Monate Grundausbildung im Fachgebiet und 27 Monate Schwerpunktausbildung im Fachgebiet). Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Ärztekammer.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

    Die Auswahlverfahren für die Besetzung der Ausbildungsstellen nach dem grenzüberschreitenden Modell werden vom Sanitätsbetrieb ausgeschrieben und hier veröffentlicht.

    Die auszubildenden Ärztinnen und Ärzte schließen für die Ausbildungszeit einen befristeten Dienstvertrag mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb ab.

    Die Abschlussprüfung wird an der Österreichischen Ärztekammer in Wien abgelegt und der Facharzt/die Fachärztin erhält ein österreichisches Diplom, welches in Italien anerkannt werden muss. Informationen zur Anerkennung des Diploms finden Sie unter dem folgenden Link.

    Das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen unterstützt die Fachärztinnen und Fachärzte gerne bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Studientitelanerkennung (Tel. +39 0471 418140, E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it).

  3. Für Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung, die gemäß dem „Decreto Calabria” (italienisches Gesetzesdekret Nr. 35 vom 30. April 2019) eingestellt wurden: Es gelten die bereits für Fachärzte der „Gruppe A” vorgesehenen Verfahren. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Personalverwaltung.


Bei Interesse zur Durchführung einer Facharztausbildung im Südtiroler Sanitätsbetrieb, ersuchen wir Sie die Direktorin/den Direktor jener Struktur zu kontaktieren, welche sie besuchen wollen.

Unter den folgenden Links können Sie die notwendigen Formulare für das Ansuchen um Facharztausbildung nach italienischem Modell herunterladen:

Ansuchen Zulassung zur Fachausbildung

Ersatzerklärung für Bescheinigungen (Art. 46, DPR. 445/2000)

Letzte Aktualisierung: 21/11/2025