Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin
Die Ärztin bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin – häufig auch als Hausarzt bezeichnet – ist eine zentrale Bezugsperson im Gesundheitssystem und stellt die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger beim Zugang zu den Leistungen des Südtiroler Landesgesundheitsdienstes dar.
Wie wird man Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin?
Wie bei allen Gesundheitsberufen erfordert auch dieser Beruf eine besondere persönliche Eignung sowie ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, Menschen unabhängig von ihren sozialen, persönlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen zu betreuen.
Aufgaben und Rolle
Die Ärztin bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin begleitet die Patientinnen und Patienten während ihres gesamten Lebens, überwacht deren allgemeinen Gesundheitszustand, koordiniert den Behandlungsverlauf, stellt Überweisungen zu fachärztlichen Leistungen aus und verordnet unterstützende medikamentöse Therapien.
Sie bzw. er fungiert als verlässliche Bezugsperson für die Förderung, den Erhalt und den Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit.
Die berufliche Tätigkeit wird in der Regel in einer Ordination ausgeübt, die als Einzelpraxis oder als Gemeinschaftspraxis gemeinsam mit weiteren Ärztinnen und Ärzten – sowohl Allgemein- als auch Fachärzten – geführt werden kann.
Unterschied zwischen Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, Hausarzt und Familienarzt
Die Begriffe Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, Hausarzt und Familienarzt bezeichnen dieselbe berufliche Rolle. Es handelt sich ausschließlich um unterschiedliche sprachliche Bezeichnungen.
Der Begriff Familienarzt ist gebräuchlich, da sich häufig alle Mitglieder eines Haushalts an dieselbe Ärztin bzw. denselben Arzt wenden. Die fachlich korrekte Bezeichnung lautet jedoch Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin, da diese auf dem abgeschlossenen Studium der Medizin und Chirurgie sowie der darauf aufbauenden spezifischen Ausbildung in Allgemeinmedizin basiert.
Fachliche und persönliche Kompetenzen
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin verfügen über breit gefächerte medizinische Kompetenzen. Sie erkennen und behandeln häufige Erkrankungen, beurteilen komplexere Krankheitsbilder und leiten gegebenenfalls weiterführende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen ein.
Darüber hinaus nehmen sie eine wichtige psychosoziale Rolle ein. Neben medizinischem Fachwissen sind Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen sowie eine hohe Bereitschaft zum aktiven Zuhören zentrale Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung dieses Berufs.
Die Tätigkeit erfordert eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung sowie ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in allen Lebensphasen.
Arbeitszeit und Organisation der Tätigkeit
Die Ärztin bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin gewährleistet die kontinuierliche Betreuung der Patientinnen und Patienten in der Ordination sowie im Rahmen der Bereitschaftsdienste.
Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 38 Stunden und umfasst:
- Ordinationstätigkeit mit Öffnungszeiten in Abhängigkeit von der Anzahl der eingeschriebenen Patientinnen und Patienten (bis zu 15 Stunden wöchentlich);
- Bereitschaftsdienst an arbeitsfreien Tagen im Zeitraum von 20:00 bis 08:00 Uhr, je nach Versorgungsgebiet im Turnus mit anderen Ärztinnen und Ärzten oder individuell für die eigenen Assistierten;
- telefonische Erreichbarkeit an Sonn- und Feiertagen sowie an Vorfeiertagen im Rahmen von organisierten Turnusdiensten;
- Mitarbeit für eine festgelegte Anzahl von Stunden in Einrichtungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs (z. B. Haus der Gemeinschaft, Krankenhaus der Gemeinschaft).
Weg zur unbefristeten Tätigkeit als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin
Mit entsprechender fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung ist eine Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin mit unbefristetem Auftrag möglich. Voraussetzung sind folgende Schritte:
- Abschluss des Studiums der Medizin und Chirurgie (in Italien anerkannt)
- Absolvierung der spezifischen Ausbildung in Allgemeinmedizin oder gleichwertiger im Ausland erworbener und in Italien anerkannter Titel
- Zweisprachigkeitsnachweis Deutsch und Italienisch – Niveau C1 (vormals Laufbahn A)
- Eintragung in die Landesrangordnung der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung verfügen die Ärztinnen und Ärzte über alle theoretischen und praktischen Kompetenzen zur selbstständigen Betreuung von Patientinnen und Patienten. Voraussetzung für die Aufnahme einer unbefristeten Tätigkeit ist die Eintragung in die jeweilige Landesrangordnung.
Befristete Tätigkeit ohne vollständige Titel
Auch ohne abgeschlossene Ausbildung in Allgemeinmedizin und/oder ohne Zweisprachigkeitsnachweis C1 ist eine befristete Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin möglich.
In diesem Fall ist die Eintragung in die Betriebsrangordnung des Südtiroler Sanitätsbetriebs (SABES) erforderlich:
- Betriebsrangordnung für Gemeinschaftshäuser - Ambulatorien für kleine Dringlichkeiten
- Betriebsrangordnung für provisorische Aufträge und Betreuungskontinuität
Pflichten der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Gemäß dem Nationalen Kollektivvertrag (ACN), der die Vertragsverhältnisse zwischen dem Nationalen Gesundheitsdienst und den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin regelt, zählen zu den wichtigsten Verpflichtungen unter anderem:
- Sicherstellung der kontinuierlichen Betreuung der eingeschriebenen Patientinnen und Patienten gemäß Art. 44 ACN;
- Untersuchung, Behandlung und Betreuung nicht fachärztlicher Krankheitsbilder;
- Ausstellung von Überweisungen für fachärztliche Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens;
- Erbringung der Hauskrankenpflege gemäß den im ACN festgelegten Vorgaben;
- Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen (Krankenstandsmeldungen an INPS, Bestätigungen der Arbeits(un)fähigkeit, Sporttauglichkeit für nicht wettkampforientierte Tätigkeiten, Wiedereingliederung in Schule/Kindergarten);
- Förderung evidenzbasierter Information, insbesondere zu Impfungen und Präventionsmaßnahmen;
- Übermittlung von Gesundheitsdaten an den Südtiroler Sanitätsbetrieb zu gesetzlich vorgesehenen Zwecken;
- Zusammenarbeit mit Fachärztinnen und Fachärzten zur Festlegung des optimalen Behandlungspfads;
- Veranlassung einer Krankenhauseinweisung bei medizinischer Notwendigkeit;
- Erstellung individueller Betreuungspläne für chronisch kranke Patientinnen und Patienten.
Ziel der Tätigkeit ist stets die nachhaltige Sicherung, Förderung und Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung unter Einhaltung der ärztlichen Berufsethik.
Berufliche Perspektiven
Der Gesundheitssektor weist einen steigenden Personalbedarf auf. Insbesondere Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin gehören zu den gefragtesten Berufsprofilen.
Aufgrund zahlreicher bevorstehender Pensionierungen besteht ein erhöhter Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs. Trotz der anspruchsvollen und langjährigen Ausbildung sind die Beschäftigungsaussichten daher sehr gut.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Patientinnen und Patienten. Der jährliche Grundbetrag pro Person beträgt 41,32 Euro. Zusätzlich werden Honorare für bestimmte Personengruppen und Leistungen gewährt, unter anderem:
- Zuschlag von 31,09 Euro für Patientinnen und Patienten über 75 Jahre;
- Zuschlag von 18,95 Euro für Personen unter 14 Jahren;
- zusätzliche, gesondert vergütete Leistungen (PDTA, Projekte, Zusatzleistungen).
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sind nicht öffentlich Bedienstete, sondern freiberuflich tätig und vertraglich an den Nationalen Gesundheitsdienst gebunden.
In der Autonomen Provinz Bozen liegt das durchschnittliche jährliche Bruttoeinkommen bei rund 125.000 Euro.
Ablauf der Überprüfung der Qualifikationen
- Anerkennung des Studienabschlusses in Italien
Ist der Studienabschluss bereits anerkannt, kann der Ablauf regulär fortgesetzt werden.
Andernfalls wird der Kandidat bzw. die Kandidatin an die Provinz verwiesen, um das Anerkennungsverfahren einzuleiten. - Eintragung in die Ärztekammer
Die Eintragung ermöglicht die Fortsetzung des Verfahrens.
Ist diese noch nicht erfolgt, wird der Kandidat bzw. die Kandidatin an die zuständige Ärztekammer verwiesen.
In besonderen Fällen (z. B. Eintragung bei einer ausländischen Kammer oder spezifische Sonderfälle) ist die Provinz die zuständige Anlaufstelle. - Zweisprachigkeitsnachweis
Der Besitz des Nachweises ermöglicht den uneingeschränkten Zugang zu den verfügbaren Möglichkeiten.
Liegt die Voraussetzung nicht vor, können dennoch befristete Aufträge für maximal 12 Monate übernommen werden. - Spezifische Ausbildung in Allgemeinmedizin
Ist der Titel anerkannt, kann der Kandidat bzw. die Kandidatin die nächsten Schritte des Verfahrens durchlaufen.
Ist der Titel vorhanden, aber in Italien noch nicht anerkannt, können in Erwartung der Anerkennung befristete Aufträge (bis zu 12 Monate) übernommen werden; für das Anerkennungsverfahren ist die Provinz zuständig.
Weitere Informationen und Kontakte:
PEC: primarycare@pec.sabes.it
E-Mail: pc@sabes.it
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