EGA: Ein Blick in die Zukunft
Die Ausbildung von internen Ärztinnen/Ärzten sowie Allgemeinmedizinern/innen und Kinderärzten/innen freier Wahl zur Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) beginnt im September 2024. Es ist ein ehrgeiziges Projekt, das im nächsten Jahr auch auf Apotheker und Apothekerinnen sowie auf Angehörige der Gesundheitsberufe in vertragsgebundenen, privaten Einrichtungen ausgeweitet wird.
Bei der Präsentationsveranstaltung im Juni, an der mehr als 30 Spitzenführungskräfte des Südtiroler Gesundheitsbetriebes teilgenommen haben – unter anderem die Betriebsdirektion sowie die Direktionen der vier Gesundheitsbezirke –, reichte die Themenpalette von digitaler Innovation über die Analyse aktueller Projekte im Zusammenhang mit dem PNRR (dazu gehört auch die EGA) bis hin zu Fragen des Change Managements und der Bedeutung von Ad-hoc-Schulungen für die Nutzung der EGA durch befugtes Personal.
Das breitgefächerte und vielseitige Schulungsprogramm richtet sich an verschiedene Zielgruppen.
Die ersten Zielgruppen sind die so genannten Key-User. Das ist jener Personenkreis, der von den Direktoren und Direktorinnen komplexer Organisationseinheiten (KO) ernannt wurde. Diese fungieren dann später als Tutoren. Als Key-User gelten aber auch die zahlreichen Fachkräfte im Gesundheitswesen, welche die EGA im gesamten Land nutzen, dazu gehören die Allgemeinmediziner/innen, die Kinderärzte/innen freier Wahl sowie die Apotheker/innen und Fachkräfte vertragsgebundener privater Einrichtungen.
Die Schulung von Fachkräften des öffentlichen Gesundheitswesens, einschließlich der Allgemeinmediziner und Kinderärzte freier Wahl, ist bereits für September 2024 vorgesehen, während die Ausbildung für Apotheker/innen und Fachkräfte vertragsgebundener privater Einrichtungen 2025 beginnt. Das geplante Ausbildungsmodell basiert auf drei verschiedenen Stufen:
Grundausbildung
Dabei handelt es sich um eine Fortbildung, die den Anforderungen und Richtlinien des Departments für digitale Transformation und des Gesundheitsministeriums Rechnung trägt. Die Inhalte sind eine Vorbereitung auf die Fachausbildung. Dazu gehören zum Beispiel allgemeine Informationen über das Projekt EGA 2.0 sowie die Bedeutung der digitalen Unterschrift. Insbesondere letztere stellt eines der wichtigsten Makrothemen für die Einführung der Gesundheitsakte dar, da ihre Verwendung gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die Grundausbildung sind Ausbildungsmodule geplant, die von der Verwendung der EGA, ihren Vorteilen für die Bürger, der Einhaltung ethischer und datenschutzrechtlicher Vorschriften bis hin zur Cybersicherheit reichen.
Spezialisierung
Nach Abschluss der Grundausbildung wird das betroffene Personal für einen oder mehrere spezialisierte Inhalte eingeschrieben, die auf das jeweilige Berufsfeld zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel die vom EGA-Portal angebotenen Dienste, die klinische Dokumentation sowie die Aktenführung.
Zusatzausbildung
Die dritte Ebene der Weiterbildung betrifft nur bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Ziel dieser Fortbildung ist es, die Teilnehmenden zu unterstützen, das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen und auch weitervermitteln zu können. Etwa im Falle der Organisation von EGA-Workshops oder bei Diskussionen am runden Tisch. Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Key-User.
Rocco Leo/Übersetzung: Peter A. Seebacher