Nein heißt nein!

10.10.2024, 07:30

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darf nie toleriert werden – das gilt selbstverständlich auch im Südtiroler Sanitätsbetrieb. Kommen Fälle sexueller Belästigung vor? An wen können sich die Opfer wenden und welche Maßnahmen werden ergriffen? Wir haben die Vertrauensrätin des Sanitätsbetriebes Stella Lazzarini gefragt.

Für den Südtiroler Sanitätsbetrieb steht nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten, sondern auch jenes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelpunkt. Deshalb geht der Betrieb entschieden gegen jegliches diskriminierende und die Würde der Mitarbeitenden verletzende Verhalten, sowie gegen jede Form von sexueller Belästigung vor. Beim Auftreten von unprofessionellem Verhalten am Arbeitsplatz, kommt die Figur der Vertrauensrätin ins Spiel. Sie ist eine betriebsexterne Expertin, die auf Anfrage rasch eingreifen kann, damit das Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein sicheres Arbeitsumfeld, in dem sie sich wohl fühlen können, gewahrt wird.

Unter sexueller Belästigung versteht man nicht nur unerwünschte körperliche Berührungen oder sexuelle Übergriffe, sondern auch verbale oder nonverbale Äußerungen mit einem sexuellen Bezug. Dieses unerwünschte Verhalten führt dazu, dass sich das Opfer unwohl oder belästigt fühlt.

Die Anlaufstelle im Südtiroler Sanitätsbetrieb für Opfer derartiger Verhaltensweisen ist die Vertrauensrätin. Es ist wichtig, dass dies den Mitarbeitenden bekannt ist, denn je früher eine Meldung gemacht wird, desto besser. „Im vergangenen Jahr sind bei mir einige Fälle gemeldet worden, bei denen unprofessionelles Verhalten, das an sexuelle Belästigung grenzt, bei den Opfern zu einem schwerwiegenden emotionalen Ungleichgewicht geführt hat“, erklärt Vertrauensrätin Stella Lazzarini.

Besonders wichtig sind Maßnahmen zur Prävention, um sexuelle Belästigungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. „Im Sanitätsbetrieb arbeiten alle Abteilungen, die für Gesundheit und Wohlbefinden zuständig sind, im Netzwerk zusammen. Es gibt Informationsmaterialien für das Personal und spezielle Schulungen zur Förderung von professionellem zwischenmenschlichen Verhalten und um einen angemessenen Umgang mit den eigenen Emotionen zu erlernen. Ebenso muss gewährleistet sein, dass der Kodex zum Verhalten am Arbeitsplatz möglichst flächendeckend bekannt ist“, erläutert die Vertrauensrätin. Tritt ein Fall von sexueller Belästigung auf, macht dies ein rasches Handeln der Führungskräfte und, auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, ein sofortiges Eingreifen der Vertrauensrätin erforderlich.

Auf die Frage, wie den Opfern konkret geholfen wird, äußert sich Lazzarini: „Meine Aufgabe besteht darin, jenen Personen, die sich als Opfer fühlen, zuzuhören und sie zu beraten. Auf ihren Wunsch werden, zusammen mit dem oder der Vorgesetzten, präventive organisatorische und individuelle Maßnahmen getroffen, damit sich das Opfer sicher fühlen kann.“ Zudem kann die Vertrauensrätin selbst formale Prozeduren vorschlagen, wenn sie dies für notwendig erachtet.

Für die Opfer sei es wichtig, sich sofort Hilfe zu holen, damit die erlittenen traumatischen Erlebnisse, die die Belästigung möglicherweise hervorgerufen hat, aktiv verarbeitet werden können. Das unprofessionelle und belästigende Verhalten, das im Widerspruch zum Verhaltenskodex steht, muss sofort beendet werden, und zwar ohne Konsequenzen für den oder die Beschwerdeführer/in.

Es ist ein ehrgeiziges, aber notwendiges und wichtiges Ziel des Sanitätsbetriebes, das Risiko für das Auftreten von potenziell schädlichem Verhalten zu verhindern.

Vera Schindler