Reform der wohnortnahen Gesundheitsversorgung

05.12.2024, 09:00

Die Reform der wohnortnahen Gesundheitsversorgung in Südtirol ist Teil eines umfassenden Plans zur Stärkung der Gesundheits- und Sozialversorgung im Rahmen des Nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz (PNRR). Dies war das zentrale Thema eines hochkarätig besetzten Workshops am 22. Oktober 2024.

(Foto: Verena Fink)
(Foto: Verena Fink)

Der Workshop mit dem Titel „Planung der wohnortnahen Tätigkeiten“ (Pianificazione delle attività territoriali) im NOI Techpark richtete sich an die Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Ressorts Gesundheit. Unter anderem befanden sich unter den Teilnehmern auch Gesundheitslandesrat Hubert Messner und Generaldirektor Christian Kofler. In verschiedenen Vorträgen wurden Ziele und Ablauf der Reform präsentiert.

Im Fokus steht dabei die Neuausrichtung der Betreuung chronisch kranker, pflegebedürftiger und gebrechlicher Personen, die eine engere Integration von Gesundheits- und Sozialdiensten erfordert. Die Reform basiert auf dem Ministerialdekret 77/2022 und sieht eine vernetzte Struktur vor, die drei Hauptkomponenten umfasst: Gemeinschaftshäuser, Gemeinschaftskrankenhäuser und Wohnortnahe Einsatzzentralen (WONE). Diese sollen den Zugang zur Versorgung erleichtern und die Kontinuität der Behandlung zwischen dem häuslichen Umfeld und den Krankenhäusern sicherstellen. Die geplante Versorgung richtet sich vor allem an ältere, chronisch kranke Personen über 65 Jahre, wobei spezifische Programme für Diabetes Typ 2, chronische Herzinsuffizienz, COPD und rheumatoide Arthritis entwickelt wurden.

Diese vier diagnostisch-therapeutischen Versorgungswege (PDTA) sind auf die häufigsten chronischen Erkrankungen in der Region abgestimmt und sollen die individuelle Versorgung fördern. Außerdem geht es auch um den Ausbau des Netzwerkes für Palliativpatientinnen und -patienten im Kinder- und Erwachsenenalter. Die Analyse des Bedarfs in jedem Bezirk, basierend auf epidemiologischen Daten, soll sicherstellen, dass die Ressourcen – sowohl finanziell als auch personell – bedarfsgerecht verteilt werden.

Die Reform erfordert eine enge Zusammenarbeit der lokalen Gesundheits- und Sozialdienste, insbesondere durch die Einbindung von Ärzten/Ärztinnen für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen/-ärzte freier Wahl, Krankenpflegepersonal sowie weiteren Fachleuten, die vor Ort die Bedürfnisse der Patienten kennen. Die Planungs- und Umsetzungsrichtlinien für die Gemeinschaftshäuser und die Gemeinschaftskrankenhäuser sehen eine sukzessive Aktivierung bis 2026 vor.
Ziel ist es, eine ausgewogene Verteilung der Dienste im gesamten Gesundheitsbezirk zu schaffen und eine nahtlose Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern zu ermöglichen

Ein weiterer wesentlicher Teil der Reform ist die Einführung telemedizinischer Angebote, um die Betreuung chronisch Kranker zu erleichtern. Der Zugang zu telemedizinischen Diensten wird insbesondere für ältere Patienten gefördert, um deren Eigenständigkeit zu erhöhen und unnötige Klinikaufenthalte zu vermeiden. Die Einführung der Telemedizin wird durch eine neue digitale Infrastruktur und durch Schulungen für das Gesundheitspersonal unterstützt. Für nicht dringende Fälle wird der Service „116117“ als nicht Notfall-Rufnummer eingerichtet, die einen schnellen Zugang zu medizinischer Beratung bietet und mit den Wohnortnahen Einsatzzentralen vernetzt ist.

Die Reform der wohnortnahen Gesundheitsversorgung in Südtirol stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen zu verbessern und eine umfassende Versorgung chronisch Kranker sicherzustellen. Mit dem PNRR als strategischem Rahmenwerk wird die Integration zwischen häuslicher, ambulanter und stationärer Versorgung gestärkt und die Grundlage für eine nachhaltige, patientenorientierte Versorgung geschaffen. Die Kombination von Gemeinschaftshäusern, gemeinschaftlichen Krankenhausstrukturen und zentralen Einsatzzentralen ermöglicht eine engmaschige Betreuung und trägt zu einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung in Südtirol bei.

Peter A. Seebacher