Krebsinfo

Gibt es eine Ticketbefreiung?

Ja, es gibt die Ticketbefreiung: 048.

Mit den Dekreten des Gesundheitsministeriums Nr. 329 und Nr. 291 vom 2001 und darauffolgenden Änderungen und Integrationen wurde die Verordnung in Bezug auf die Auswahl der chronischen und lebensbedrohlichen Krankheiten für die Ticketbefreiung verabschiedet. Für jede dieser Krankheiten wurden die klinischen, ambulatorischen Fach- und Diagnostikleistungen genau definiert.

Die Ticketbefreiung für Menschen mit Krebserkrankungen wird mit Kodex 048 gekennzeichnet und bewirkt, je nach individuellem Zustand, die Befreiung vom Kostenbeitrag (Ticket) für alle klinischen Leistungen (Medikamente, Visiten, Untersuchungen), die für die Überwachung der Krankheit, deren Komplikationen, der Rehabilitation und für die Vorbeugung einer Verschlechterung angemessen sind.

Die Bescheinigung zur Ticketbefreiung für ein bestimmtes Krankheitsbild kann ausschließlich von einem Arzt des nationalen Gesundheitssystem oder einer mit dem nationalen Gesundheitssystem vertragsgebundenen Struktur ausgestellt werden. Die Befreiung fällt nicht in den Kompetenzbereich von Basis- oder Kinderärzten.
Nach Inkrafttreten des Dekretes des Gesundheitsministeriums Nr. 23/2012, das in der Autonomen Provinz Bozen mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1980 vom 27.12.2013 aufgenommen wurde, hat die Ticketbefreiung 048 unbegrenzte Gültigkeit. Es kann sein, dass es noch einige Fälle von kurzzeitigeren Befreiungen gibt, die vor dem Inkrafttreten verfügt wurden. Diese werden aber nach der Fälligkeit beendet oder in unbegrenzte Gültigkeit umgewandelt. In solchen Fällen sind die Patientinnen und Patienten ersucht, die Befreiung auf eventuelle Fälligkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig den behandelnden Arzt aufzusuchen.

Nach Ausstellung der Ticketbefreiung muss unbedingt deren Registrierung beim Verwaltungsdienst der Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes erfolgen. Die Befreiung wird dort mittels einer eigens dafür vorgesehenen Etikette im grünen Sanitätsbüchlein eingetragen.
Die Ticketbefreiung tritt also erst nach erfolgter Registrierung in Kraft und muss auf jeder Bewilligung vom verschreibenden Arzt angegeben werden.