Wieso musste das genau mir passieren?
Die Entstehung von Krebs ist ein sehr komplexer Prozess, dem vielfältige Ursachen zugrunde liegen. Es müssen aber immer mehrere Faktoren zusammentreffen, damit Krebs entsteht. Zum einen gibt es individuelle genetische Beschaffenheiten, die von Mensch zu Mensch verschieden auf externe Einflüsse reagieren, wie z. B. ein ungesunder Lebensstil. Weiteres spielen Mutationen eine entscheidende Rolle. Vielfach wird von einem Zusammenhang zwischen bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen und einer Krebserkrankung gesprochen, diesbezüglich gibt es nach heutigem Wissensstand keine Bestätigung.
Eine Schuldzuschreibung „etwas falsch gemacht zu haben“ oder aufgrund bestimmter Ereignisse in Ihrem Leben an Krebs zu erkranken, ist schlichtweg falsch. Trotzdem ist es richtig, über diese Schuldgefühle und Ihre persönliche Meinung, warum Sie erkrankt sind, zu sprechen.
Im Augenblick ist es aber wichtiger, voraus zu schauen und das Beste aus der Situation zu machen. Positiv zu sein hilft, damit man diesen Lebensabschnitt so gut wie möglich bewältigen kann.
Die Ticketbefreiung für Menschen mit Krebserkrankungen wird mit Kodex 048 gekennzeichnet und bewirkt, je nach individuellem Zustand, die Befreiung vom Kostenbeitrag (Ticket) für alle klinischen Leistungen (Medikamente, Visiten, Untersuchungen), die für die Überwachung der Krankheit, deren Komplikationen, der Rehabilitation und für die Vorbeugung einer Verschlechterung angemessen sind.
Die Bescheinigung zur Ticketbefreiung für ein bestimmtes Krankheitsbild kann ausschließlich von einem Arzt des nationalen Gesundheitssystem oder einer mit dem nationalen Gesundheitssystem vertragsgebundenen Struktur ausgestellt werden. Die Befreiung fällt nicht in den Kompetenzbereich von Basis- oder Kinderärzten.
Nach Inkrafttreten des Dekretes des Gesundheitsministeriums Nr. 23/2012, das in der Autonomen Provinz Bozen mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1980 vom 27.12.2013 aufgenommen wurde, hat die Ticketbefreiung 048 unbegrenzte Gültigkeit. Es kann sein, dass es noch einige Fälle von kurzzeitigeren Befreiungen gibt, die vor dem Inkrafttreten verfügt wurden. Diese werden aber nach der Fälligkeit beendet oder in unbegrenzte Gültigkeit umgewandelt. In solchen Fällen sind die Patientinnen und Patienten ersucht, die Befreiung auf eventuelle Fälligkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig den behandelnden Arzt aufzusuchen.
Nach Ausstellung der Ticketbefreiung muss unbedingt deren Registrierung beim Verwaltungsdienst der Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes erfolgen. Die Befreiung wird dort mittels einer eigens dafür vorgesehenen Etikette im grünen Sanitätsbüchlein eingetragen.
Die Ticketbefreiung tritt also erst nach erfolgter Registrierung in Kraft und muss auf jeder Bewilligung vom verschreibenden Arzt angegeben werden.