FAQ - Einen Termin absagen? Passt!
Die Verwaltungsstrafe wird angewendet, wenn ein vorgemerkter Termin für eine fachärztliche Visite nicht zeitgerecht und nach den vorgesehenen Modalitäten abgesagt wurde, oder der Patient nicht zum Termin erschienen ist.
Die Verwaltungsstrafe wird auch verhängt, wenn der Patient von der Kostenbeteiligung an den Gesundheitsausgaben befreit ist (aus Einkommensgründen, Alter, Erkrankungen usw.)
Alle Informationen sind in der entsprechenden Dienstleistung auf dem Portal CIVIS verfügbar.
- Datum: 09.01.2025
Sie können ihre Termine rund um die Uhr und auch an Wochenenden selbst verwalten: entweder über einen automatisierten Telefonabsagedienst, die SaniBook-Website und -App oder einen Chatbot auf der Internetseite des Sanitätsbetriebs. Notwendig ist die Vormerknummer, welche auf der Vormerkungsbestätigung angeführt ist. Daneben kann die Absage per E-Mail durchgeführt werden oder persönlich bei den Vormerkschaltern.
In jedem Fall gilt aber, dass zwischen dem Termin und der Absage mindestens zwei Kalendertage liegen müssen.
Um Sie an den Termin zu erinnern, wurde ein Erinnerungsdienst aktiviert, soweit die Zustimmung zum Versand automatisierter Mitteilungen gegeben worden ist: ein automatisierter Anruf erinnert Sie eine Woche vorher an den Termin. Über das Nummernfeld des Telefons kann er bestätigt oder abgesagt werden.
Unabhängig davon, wie Sie Ihren Termin absagen, wird Ihnen ein Code mitgeteilt, den Sie aufbewahren müssen. Er gilt als Nachweis der korrekt erfolgten Absage.
Alle Informationen sind in der entsprechenden Dienstleistung auf dem Portal CIVIS verfügbar.
- Datum: 09.01.2025
Sollte festgestellt werden, dass Sie einen Termin nicht wahrgenommen, aber auch nicht korrekt abgesagt haben, wird Ihnen eine Verwaltungsstrafe zugestellt.
Wer zu einem Termin nicht erscheint und sich auch nicht um die Absage kümmert, dem flattert die Verwaltungsstrafe ins Haus. Die Zustellung des Bescheids erfolgt innerhalb von 90 Tagen für all jene, die in Italien ansässig sind, bzw. innerhalb von 360 Tagen für all jene, deren Wohnsitz im Ausland liegt. Die entsprechenden Fristen laufen ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Übertretung.
Die Verwaltungsstrafe beläuft sich auf 40,00 Euro zuzüglich der postalischen Zustellungsspesen und muss innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids über das Portal pagoPA bezahlt werden.
- Datum: 08.09.2025
Die nicht erfolgte/verspätete Absage oder Verschiebung eines vorgemerkten Termins, kann durch einen objektiven, unvorhersehbaren und dokumentierten Grund gerechtfertigt werden, indem innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verwaltungsstrafe, ein Antrag auf Annullierung gestellt wird.
Alle Informationen und erforderlichen Dokumente/Formulare sind in der entsprechenden Dienstleistung auf dem Portal CIVIS verfügbar.
- Datum: 09.01.2025
Letzte Aktualisierung: 23/10/2025