Ebolavirus-Erkrankung - Öffentliche Gesundheitsinformation
Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen für Personen aus der Demokratischen Republik Kongo und Uganda
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb informiert die Bevölkerung über die Verfahren sowie Maßnahmen zur gesundheitlichen Überwachung im Zusammenhang mit der Ebolavirus-Erkrankung in Umsetzung der Verordnung des Gesundheitsministers vom 29. Mai 2026.
Zum Inhalt dieser Seite
Vorgehensweise
Wer ist betroffen?
Personen, die direkt oder indirekt aus der Demokratischen Republik Kongo oder aus Uganda einreisen oder sich in den 21 Tagen vor der Einreise nach Italien in diesen Gebieten aufgehalten haben.
Wann melden?
Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Italien erfolgen, auch wenn keine Symptome vorliegen.
Verpflichtung zur Selbstmeldung
Personen, die sich in den 21 Tagen vor der Einreise nach Italien in der Demokratischen Republik Kongo oder in Uganda aufgehalten haben, müssen ihre Ankunft dem zuständigen Departement für Gesundheitsvorsorge melden.
Die Erklärung erfolgt in eigener Verantwortung gemäß Artikel 47 des D.P.R. 445/2000 unter Verwendung des ministeriellen Formulars (siehe Anlagen).
Wohin muss die Selbstmeldung übermittelt werden?
An das Departement für Gesundheitsvorsorge, Amba-Alagi-Straße 33 - 39100 Bozen (BZ)
Wie hat die Meldung zu erfolgen?
1. Formular herunterladen und ausfüllen
Das Formular ist in den Anlagen auf dieser Seite verfügbar.
2. Zuständige Einrichtung
Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
3. Selbsterklärung übermitteln
Das ausgefüllte Formular kann entweder
- persönlich beim Department für Gesundheitsvorsorge, Amba-Alagi-Straße 33, Bozen, abgegeben
oder
- per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: micomicro@sabes.it
4. Anweisungen abwarten
Das Departement für Gesundheitsvorsorge bewertet das Risiko und gibt Anweisungen für eine eventuelle gesundheitliche Überwachung.
Im Falle von Symptomen
Wenn innerhalb von 21 Tagen nach Verlassen der Demokratischen Republik Kongo oder Ugandas Symptome auftreten:
- sich sofort selbst isolieren
- Kontakte mit Mitbewohnern und anderen Personen vermeiden
- nicht eigenständig Gesundheitseinrichtungen aufsuchen
- unverzüglich das zuständige Departement für Gesundheitsvorsorge oder den Notruf 112 kontaktieren
- Reise, Rückkehrdatum, besuchte Gebiete und mögliche Expositionen angeben
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
- Die Meldung ist auch ohne Symptome verpflichtend
- Es ist erforderlich, unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar zu bleiben
- Eventuelle Maßnahmen zur Selbstbeobachtung werden vom zuständigen Departement festgelegt
- Bei Symptomen dürfen Gesundheitseinrichtungen nicht eigenständig aufgesucht werden
Was ist die Ebola-Viruserkrankung?
Ebola ist eine seltene, aber schwerwiegende Infektionskrankheit. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit Blut, Sekreten oder anderen Körperflüssigkeiten von erkrankten oder verstorbenen Personen sowie über kontaminierte Oberflächen. Eine Ansteckung durch bloße räumliche Nähe oder über die Luft, wie beispielsweise bei Influenza, findet nicht statt. Die Ebolavirus-Krankheit ist durch eine sehr hohe Letalität gekennzeichnet (durchschnittliche Letalitätsrate: etwa 50 Prozent, beobachtete Spannbreite: zwischen 25 und 90 Prozent, abhängig vom jeweiligen Ausbruchsgeschehen und den Gesundheitsbedingungen).
Zu den häufigsten Frühsymptomen zählen Fieber, ausgeprägte Schwäche, Muskel-, Kopf-und Halsschmerzen, Erbrechen und Durchfall. In schweren Fällen können Blutungen sowie eine rasche Verschlechterung des Allgemeinzustands auftreten. Derzeit betreffen die wichtigsten Ausbrüche Regionen Zentralafrikas, insbesondere die Demokratische Republik Kongo und Uganda.
Eine sachgerechte Information der Bevölkerung ist zusammen mit Hygienemaßnahmen und einer wirksamen gesundheitlichen Überwachung von entscheidender Bedeutung, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und unbegründete Besorgnis oder Fehlalarmierungen zu vermeiden.
Anlagen
- Ministerielles Formular für die Selbsterklärung – Infektion mit dem Bundibugyo-Virus (Italienisch-Englisch)
- Ministerielles Formular für die Selbsterklärung – Infektion mit dem Bundibugyo-Virus (Italienisch-Französisch)
- Ministerielles Formular für die Selbsterklärung – Infektion mit dem Bundibugyo-Virus (Italienisch-Spanisch)
Letzte Aktualisierung: Heute