Landesgesundheitsdienst Verschreibung

Ich habe bereits einen Termin im Jahr 2025, der jedoch vor dem 30. Dezember vereinbart wurde. Wird mein Termin geändert? Muss ich einen neuen Termin vereinbaren?

Nein, der vereinbarte Termin wird nicht geändert und die Leistung wird zu den gleichen Bedingungen erbracht, die zum Zeitpunkt der Vormerkung gültig waren, einschließlich des eventuell zu zahlenden Tickets, falls keine Ticketbefreiung besteht.