Landesgesundheitsdienst Verschreibung

Was versteht man unter der Gültigkeit von 180 Tagen, bei einer Verschreibung ab dem 30. Dezember?

Alle Verschreibungen, die ab dem 30. Dezember 2024 ausgestellt werden, müssen innerhalb von 180 Tagen nach dem Ausstellungsdatum vorgemerkt werden. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, müssen Sie sich erneut an den/die verschreibende/n Arzt/Ärztin wenden, um eine neue Verschreibung zu erhalten. Die Gültigkeit von Arzneimittelverschreibungen bleibt unverändert (30 Tage).