Vormerkungen

Wie erfolgt die Verwaltungsstrafe?

Sollte festgestellt werden, dass Sie einen Termin nicht wahrgenommen, aber auch nicht korrekt abgesagt haben, wird Ihnen eine Verwaltungsstrafe zugestellt.

Wer zu einem Termin nicht erscheint und sich auch nicht um die Absage kümmert, dem flattert die Verwaltungsstrafe ins Haus. Die Zustellung des Bescheids erfolgt innerhalb von 90 Tagen für all jene, die in Italien ansässig sind, bzw. innerhalb von 360 Tagen für all jene, deren Wohnsitz im Ausland liegt. Die entsprechenden Fristen laufen ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Übertretung.

Die Verwaltungsstrafe beläuft sich auf 40,00 Euro zuzüglich der postalischen Zustellungsspesen und muss innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids über das Portal pagoPA bezahlt werden.