Landesgesundheitsdienst Verschreibung
Wie sollen zusätzliche fachärztliche Leistungen bei Mammografien zur Vertiefung der Diagnostik verschrieben werden?
Sollte sich im Zuge der Erbringung einer Mammografie weitere fachärztliche Leistungen zur Diagnosevertiefung als nötig erweisen, so sollen praktische Hinweise angewendet werden, die in dieser Sektion beschrieben werden.
- Wenn der radiologische Facharzt bei Patientinnen, die sich im Zuge des Screening-Programms auf Einladung des Südtiroler Sanitätsbetriebes einer Mammografie unterziehen, feststellt, dass eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse und/oder eine Biopsie der Brustdrüse notwendig sind, so muss keine Verschreibung für diese vertiefende Diagnostikleistungen erstellt werden, da diese in den Bereich der Sekundärprävention fallen.
- Wenn der radiologische Facharzt bei der Erbringung einer Mammografie, die von einem Arzt für Allgemeinmedizin oder auch von einem anderen Facharzt mit dem Befreiungskodex „PREV“ verschrieben wurde, eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse und/oder eine Biopsie der Brustdrüse als notwendig erachtet, so muss für diese vertiefenden Diagnostikleistungen, unter Berücksichtigung der gültigen Grundregeln der Verschreibung, eine neue Verschreibungen mit dem Befreiungscode „PREV“ erstellt werden. Auf Grundlage dieser neuen Verschreibungen muss weder für die Mammografie, noch für die Leistungen zur Diagnosevertiefung, ein Ticket bezahlt werden, da alle Leistungen unter dem Befreiungskodex „PREV“ erbracht wurden.
- Wenn der radiologische Facharzt bei der Erbringung einer Mammografie, die von einem Arzt für Allgemeinmedizin oder auch von einem anderen Facharzt ohne den Befreiungskodex „PREV“ verschrieben wurde, eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse und/oder eine Biopsie der Brustdrüse als notwendig erachtet, so müssen für diese vertiefenden Diagnostikleistungen, unter Berücksichtigung der gültigen Grundregeln der Verschreibung, neue Verschreibungen mit dem Befreiungscode „PREV“ erstellt werden. In diesem Fall muss nur das Ticket für die Erbringung der Mammografie bezahlt werde, falls für diese nicht eine andere Befreiung vorliegt.
Bei der Erbringung einer Biopsie der Brustdrüse muss eine weitere Verschreibung für die histo-zytopatologische Untersuchung der Brustdrüse (Leistungskodex 91.46.5) erstellt werden, die mit dem Befreiungskodex „PREV“ versehen wird.